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FAQ

Coinbase Germany GmbH ist ein Finanzdienstleistungsinstitut (“Kryptoverwahrer”), welches seinen Sitz in Deutschland hat, seine Dienstleistungen aus Deutschland erbringt und unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) steht. Alle relevanten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Halten und Verwahren kryptographischer Schlüssel bzw. von Kryptowerten werden von der Coinbase Germany GmbH ausgeübt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der BaFin-Website.


Coinbase hat Versicherungen abgeschlossen, um einen Teil der gehaltenen Kryptowerte vor Verlust durch Diebstahl, kriminelle Handlungen oder bei einem Cybersecurity-Vorfall zu schützen. Unsere Versicherung deckt jedoch keine Verluste ab, die sich aus dem unbefugten Zugriff auf Ihr Coinbase-Konto durch die Weitergabe Ihrer Anmeldedaten ergeben. Es liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung, ein sicheres Passwort zu verwenden und Ihre Anmeldedaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Coinbase Germany GmbH unterliegt weder dem Einlagensicherungsgesetz (“EinSiG”) noch dem Anlegerentschädigungsgesetz (“AnlEntG”); sie nimmt somit weder an einem Einlagensicherungssystem noch an einem Anlegerschutzsystem teil. Im Falle einer gedeckten Versicherungsleistung werden wir uns bemühen, Sie zu entschädigen; allerdings können die Ihnen entstehenden Gesamtverluste die tatsächlich ausgezahlten Versicherungsleistungen übersteigen, so dass Ihnen dennoch ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen kann.

Gehaltene Einlagen von Coinbase-Kunden, z.B. in Euro, werden als E-Geld in Ihrem Coinbase-Konto erfasst. Unser E-Geld-Geschäft wird von der Central Bank of Ireland überwacht. Ihr auf dem Coinbase-Konto gehaltenes E-Geld wird von der Coinbase Ireland Ltd. ausgegeben. Die Coinbase Ireland Ltd. ist ein von der Central Bank of Ireland zugelassenes und reguliertes E-Geld-Institut. E-Geld unterliegt nicht dem Schutz des irischen Einlagensicherungssystems oder eines sonstigen irischen Anlegerentschädigungssystems (oder entsprechender Systeme in anderen EWR-Staaten).

In den letzten Jahren ist es immer häufiger vorgekommen, dass Technologieunternehmen ihre Kunden gebannt haben oder ihre Konten aus verschiedenen Gründen (z. B. Fehlinformationen) geschlossen haben. Glücklicherweise sind wir als Kryptounternehmen nicht so häufig mit diesem Problem konfrontiert wie ein soziales Netzwerk, aber wir müssen dennoch klare Richtlinien für die ordnungsgemäße Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte festlegen. Sie können unsere entsprechende Richtlinie hier finden.

  • Rechtsstreitigkeiten: Wenn Sie eine formelle Beschwerde bei Coinbase einreichen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über diese Seite.

  • Strafrechtliche Angelegenheiten: Vorladungen für strafrechtliche Angelegenheiten können hier https://app.kodexglobal.com/coinbase-intl/signup?source=legal-intl eingereicht werden.

  • Zivilrechtliche Angelegenheiten: Für die Zustellung von offiziellen Dokumenten (einschließlich Gerichtsschreiben) können Sie die nachfolgende Adresse verwenden: Coinbase Germany GmbH, Kurfürstendamm 12, 10719, Berlin.

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