Erklärung zur Barrierefreiheit
Coinbase legt Wert darauf, dass seine Website für alle zugänglich ist. Wenn Sie Fragen zu unseren Barrierefreiheitsfunktionen haben, kontaktieren Sie uns bitte hier oder unter +1 (888) 908-7930.
Coinbase – Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bestrebt, unsere Produkte und Dienstleistungen für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen. Wir verpflichten uns, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen gemäß dem Europäischen Gesetz zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) (EAA) sicherzustellen. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit unserer Dienste kontinuierlich zu verbessern, um allen unseren Kunden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, ein nahtloses und integratives Erlebnis zu bieten. Am Ende dieses Dokuments haben wir einige Informationen zu den spezifischen Anforderungen des EAA eingefügt.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Unsere öffentlich zugängliche Website coinbase.com
Unsere „Coinbase“-App
Unsere kundenorientierten Schnittstellen für den Zugriff auf Kryptowährungsdienste, E-Geld-Konten und damit verbundene Zahlungsdienste, die über unsere Website und mobilen Anwendungen verfügbar sind.
Diese Erklärung dient auch dazu, den Kunden Informationen über die Funktionsweise unserer Dienste bereitzustellen.
Unsere Dienstleistungen
Um unsere Dienste in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie volljährig sein und in einem Land wohnen, in dem die entsprechenden Dienste zugänglich sind. Um unsere Dienste in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich für ein Coinbase-Konto registrieren, bei dem Sie bestimmte Angaben machen müssen, einschließlich Namen, E-Mail-Adresse und Passwort, und bestimmte Verifizierungsverfahren abschließen.
Wir bieten die folgenden Dienstleistungen an:
E-Geld- und Zahlungsdienste – eine digitale Wallet, die es Ihnen ermöglicht, von Coinbase Ireland Limited ausgegebenes elektronisches Geld, das in Fiat-Währung denominiert ist („E-Geld“), zu speichern, sowie bestimmte Zahlungsdienste, die es Ihnen ermöglichen, E-Geld zu überweisen und zu empfangen; und
Kryptowährungsdienste – eine oder mehrere gehostete Wallets, mit denen Sie Kryptowährungen speichern, verfolgen, übertragen und verwalten können; sowie eine Trading-Plattform für Kryptowährungen, über die Sie Angaben zu Ihren Käufen und Verkäufen von Kryptowährungen erhalten und (vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen) solche Käufe oder Verkäufe auf der Website durchführen können.
Barrierefreiheit von Websites und Apps
Unsere Websites und unsere App richten sich nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 AA. Einige der barrierefreien Funktionen auf unseren Apps und Websites sind:
Der Tastaturfokus für die Komponenten aller Benutzeroberflächen hat einen klaren Fokusindikator.
Nutzer, die den Text vergrößern, können sehen, wie sich der gesamte Inhalt an ihre Bedürfnisse anpasst.
Tastaturbenutzer werden in keine Tastaturfallen gezwungen.
Seitentitel und Sprache werden allen Nutzern klar vermittelt.
Kontraststandards werden unterstützt.
Einfache Sprache
Wir verwenden eine klare und prägnante Sprache nach den Grundsätzen der einfachen Sprache (in Englisch), um Prozesse wie die Erstellung eines Kontos, die Durchführung von Transaktionen und Kontodetails zu beschreiben. Komplexe Terminologie wird vermieden oder klar erläutert. Darüber hinaus stellen wir sicher, Nutzer auf wichtige Informationen aufmerksam zu machen.
Support-Dienste
Wenn wir Unterstützungsdienste (wie technischen Support) anbieten, stellen wir Informationen in zugänglichen Kommunikationsformen über die Barrierefreiheit unserer Dienste und deren Kompatibilität mit unterstützenden Technologien bereit.
Überwachung und kontinuierliche Verbesserung
Wir überwachen die Barrierefreiheit unserer Dienste und verbessern diese kontinuierlich, da sich sowohl die Technologien als auch unsere Dienste im Laufe der Zeit verändern.
Feedback und Kontaktinformationen
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Dienste. Wenn Sie auf Probleme bei der Barrierefreiheit stoßen oder spezielle Bedürfnisse haben, kontaktieren Sie uns bitte über unsere Website „Coinbase-Support“ unter https://help.coinbase.com.
Unsere europäischen Niederlassungen
Coinbase Ireland Limited ist ein von der Central Bank of Ireland zugelassenes und reguliertes E-Geld-Institut für die Bereitstellung von E-Geld- und Zahlungsdiensten.
Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage hinsichtlich Barrierefreiheit nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Central Bank of Ireland wenden, die als zuständige Aufsichtsbehörde für unsere Verbraucherdienstleistungen im Bankwesen in Irland fungiert, oder an die Competition and Consumer Protection Commission, die als zuständige Aufsichtsbehörde für unsere E-Commerce-Dienstleistungen in Irland fungiert:
Central Bank of Ireland Website: www.centralbank.ieAdresse: New Wapping Street, North Wall Quay, Dublin 1
Competition and Consumer Protection Commission Website: www.ccpc.ie Addresse: Bloom House, Railway St, Mountjoy, Dublin 1
Coinbase Luxembourg S.A. ist ein von der Commission de Surveillance du Secteur Financier zugelassener und regulierter Dienstleister für Kryptowährungen.
Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Barrierefreiheitsanfrage nicht zufrieden sein, können Sie die Commission de Surveillance du Secteur Financier kontaktieren:
Website: https://www.cssf.lu/ Adresse: 283, route d’Arlon L-1150 Luxemburg
Coinbase Germany GmbH wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden:
Website: https://www.bafin.de Adresse: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn / Marie-Curie-Str. 24-18, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland
Allgemeine EAA-Anforderungen
a) die Sicherstellung der Barrierefreiheit von Produkten, die bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet werden,
b) Bereitstellung von Informationen in folgender Weise über die Funktionsweise des Dienstes und, wenn Produkte bei der Bereitstellung des Dienstes verwendet werden, über deren Verbindung zu diesen Produkten sowie Informationen über deren Barrierefreiheitsmerkmale und Interoperabilität mit unterstützenden Geräten und Einrichtungen:
I. Bereitstellung von Informationen über mehr als einen Sinneskanal;
II. Verständliche Vermittlung von Informationen;
III. Wahrnehmbarkeit der Informationen für Nutzer;
IV. Bereitstellung von Informationsinhalten in Textformaten, die zur Erstellung alternativer unterstützender Formate verwendet werden können, die den Nutzern auf unterschiedliche Weise und über mehr als einen Sinneskanal präsentiert werden können;
V. Darstellung in Schriftarten von angemessener Größe und geeigneter Form, wobei die vorhersehbaren Nutzungsbedingungen berücksichtigt werden und ausreichender Kontrast sowie anpassbare Abstände zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen verwendet werden;
VI. Ergänzung jeglicher nicht-textlicher Inhalte durch eine alternative Darstellung dieser Inhalte;
VII. Bereitstellung elektronischer Informationen, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, in konsistenter und angemessener Weise, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gemacht werden;
c) Websites, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und mobiler Dienste, einschließlich mobiler Anwendungen, in konsistenter und angemessener Weise zugänglich zu machen, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gemacht werden, und
d) sofern verfügbar, Unterstützungsdienste (Helpdesks, Callcenter, technischer Support, Relay-Dienste und Schulungsdienste), die Informationen über die Barrierefreiheit des Dienstes und seine Kompatibilität mit unterstützenden Technologien in barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.
Spezifische Anforderungen für Verbraucherdienste im Bankwesen
(i) Bereitstellung von Identifizierungsmethoden, elektronischen Signaturen, Sicherheits- und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind, und
(ii) Gewährleisten, dass die Informationen verständlich sind, ohne ein höheres Komplexitätsniveau als das Niveau B2 (obere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats zu überschreiten.
Spezifische Anforderungen für E-Commerce-Dienste
(i) Bereitstellen der Informationen über die Barrierefreiheit der verkauften Produkte und Dienstleistungen, wenn diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur bereitgestellt werden,
(ii) Gewährleisten der Barrierefreiheit von Funktionalitäten zur Identifizierung, Sicherheit und Zahlung, wenn sie als Teil einer Dienstleistung statt eines Produkts bereitgestellt werden, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gemacht werden, und
(iii) Bereitstellung von Identifizierungsmethoden, elektronischen Signaturen und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Datum der Veröffentlichung: 27. Juni 2025 Zuletzt aktualisiert: 2. Juli 2025